Die Katzenschutzverordnung
Der Kyffhäuserkreis hat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen „Katzenschutzverordnung“ erlassen.
Die Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb eines bestimmten Gebietes zurückzuführen sind. Diese Verordnung gilt in den in der Anlage zu dieser Verordnung ausgewiesenen Gebieten (Schutzgebiete). Als Schutzgebiet wurden u.a. die Ortsteile Heldrungen, Gorsleben, Hauteroda, Braunsroda und Oldisleben bestimmt.